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Heilpädagogik

Isolierte heilpädagogische Leistungen sind im Vorschulalter insbesondere für Kinder gedacht, die keine psychologischen und medizinischen Leistungen der Frühförderung benötigen. Kinder mit Entwicklungsverzögerung werden in der heilpädagogischen Förderung unterstützt, eigene Fähigkeiten im sozialen Kontext zu entwickeln.


Ein wichtiges Ziel ist auch eine drohende Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer bereits bestehenden Behinderung zu mindern.


Kinder und Jugendliche im Schulalter mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen können ebenfalls eine heilpädagogische Förderung in Anspruch nehmen. Bei Schulkindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen entscheidet ab dem Zeitpunkt der Einschulung das Jugendamt über die Maßnahme.

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